Der auf das arabische Wort al-kuhl zurückgehende Begriff Alkohol wurde mit der Bedeutung "das Feinste, feines Pulver" aus dem Spanischen übernommen und ursprünglich zur Bezeichnung der feinen, flüchtigen Bestandteile des Weines verwendet.
Als Nahrungs-, Genuss- und Rauschmittel haben alkoholische Getränke eine jahrtausendealte Tradition. Sie waren bereits Sumerern und Akkadern bekannt, und in altägyptischen Verzeichnissen wurden Arbeitslöhne in Brot- und Biereinheiten angegeben. Da Alkohol jedoch nicht zuverlässig verfügbar und haltbar war, kam es im Altertum trotz seiner weiten Verbreitung nicht zu einer nennenswerten Entwicklung von Abhängigkeiten. Die zur Alkoholgewinnung notwendigen Grundstoffe dienten in erster Linie direkt der Ernährung und standen vermutlich nur in wohlhabenden Regionen und nur zu bestimmten Zeiten in solchen Mengen zur Verfügung, dass daraus auch Alkohol produziert werden konnte.
Ein ausgeprägter Alkoholkonsum ist erst für das Mittelalter und die beginnende Neuzeit belegt, als die Entlohnung von Leibeigenen und Tagelöhnern teilweise in Form von alkoholischen Getränken bzw. durch Gewährung des Privilegs eigener Alkoholherstellung erfolgte. Selbst im beginnenden Industriezeitalter war diese Art der Entlohnung noch eine gängige Praxis. Dies hatte zur Folge, dass mancherorts ein "Elendsalkoholismus" in besonders krasser Form entstand.
Die zunehmende Verbreitung der Destillation alkoholischer Getränke führte dazu, dass auch die Konsequenzen des Alkoholkonsums zunahmen und immer deutlicher hervortraten. Zur Eindämmung des Alkoholkonsums und der Abhängigkeit wurden in den betroffenen Ländern staatlicherseits wiederholt massive Maßnahmen ergriffen, von denen die Prohibition in den USA das wohl bedeutsamste und bekannteste Beispiel ist.
Heute sind alkoholische Getränke in Deutschland wie auch in anderen nicht-islamischen Ländern praktisch unbegrenzt verfügbar. Das Trinken von Alkohol besitzt weitgehend gesellschaftliche Anerkennung. Gesetzliche Einschränkungen des Alkoholkonsums bietet in Deutschland lediglich das Jugendschutzgesetz. Es schreibt vor, dass in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren generell keine alkoholischen Getränke abgegeben werden dürfen und ihnen der Verzehr nicht gestattet werden darf. Für Spirituosen gilt dieses Verbot bis 18 Jahre.
In Deutschland sind Bier, Schaumwein und Branntwein - nicht jedoch Wein - mit speziellen Verbrauchssteuern belegt.
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